JuraForum.de > Gesetze > GBO > § 116 GBO - Anlegung des Grundbuchblatts von Amts wegen
Sechster Abschnitt (Anlegung von Grundbuchblättern)
(1) Für ein Grundstück, das ein Grundbuchblatt bei der Anlegung des Grundbuchs nicht erhalten hat, wird das Blatt unbeschadet des § 3 Abs. 2 bis 9 von Amts wegen angelegt.
(2) Das Verfahren bei der Anlegung des Grundbuchblatts richtet sich nach den Vorschriften der §§ 117 bis 125.
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