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Zweiter Teil (Verfahren)
Abschnitt I (Klagearten, Klagebefugnis, Klagevoraussetzungen, Klageverzicht)
Mehrere Klagebegehren können vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist.
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