JuraForum.de > Gesetze > FGG - Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1, veröffentlichten bereinigten Fassung
Außer Kraft am 1. September 2009 durch Artikel 112 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) (1)
name="anm1">(1) Red. Anm.:Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
Vierter Abschnitt
Personenstand
Fünfter Abschnitt
Nachlass- und Teilungssachen
Sechster Abschnitt
Siebenter Abschnitt
Handelssachen
Achter Abschnitt
Vereinssachen. Partnerschaftssachen. Güterrechtsregister
Neunter Abschnitt
Eidesstattliche Versicherung. Untersuchung und Verwahrung von Sachen. Pfandverkauf
Zehnter Abschnitt
(weggefallen)
Elfter Abschnitt
Schlussbestimmungen
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