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JuraForum.deGesetzeFeVAnlage 11 FeV - (zu § 31)Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis 

Stand: 20.05.2013

Anlage 11 FeV - (zu § 31)Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

   V. (Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften)

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2095 - 2097;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische
Prüfung
praktische
Prüfung
Andorra alle nein nein Französisch-Polynesien alle nein nein Guernsey alle nein nein Insel Man alle nein nein Israel B nein nein Japan alle nein nein Jersey alle nein nein Kroatien alle nein nein Monaco alle nein nein Namibia16) A1, A, B, EB, C117), EC1, C17), EC nein nein Neukaledonien alle nein nein Neuseeland 1, 610) nein nein Republik Korea 1, 21) nein nein San Marino alle nein nein Schweiz alle nein nein Singapur alle nein nein Südafrika alle nein nein Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschafts-
bereich der Behörden in Taiwan2) erteilt wurden
B/BE1) nein ja
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien11): – Australian Capital Territory C12), R12) nein7) nein – New South Wales C, R nein7) nein – Northern Territory C12), R12) nein7) nein – Queensland C13), R13) nein7) nein – South Australia C13), R13) nein nein – Tasmania C13), R13) nein nein – Victoria C14), CAR, R14) nein nein – Western Australia C12), R nein7) nein Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundes-
staaten und US-amerikanischen
Außengebiete1):
– Alabama D nein nein – Arizona G, D, 2 nein nein – Arkansas D nein nein – Colorado C, R nein nein – Connecticut D, 1, 2 ja nein – Delaware D nein nein – District of Columbia D ja nein – Florida E ja nein – Idaho D nein nein – Illinois D nein nein – Indiana Operator License,
Chauffeur License3),
Public Passenger Chauffeur License3),
Commercial Driver License,
Probationary
Operator´s License
ja7) nein
– Iowa C (Noncommercial Operator´s
License)4),
A (Commercial
Driver´s License)3),
B (Commercial
Driver´s License)3),
C (Commercial
Driver´s License)3),
D (Noncommercial Chauffeur Driver´s License mit
Endorsement 1, 2 oder 3)3),
Intermediate Driver´s License
nein nein
– Kansas C nein nein – Kentucky D nein nein – Louisiana E nein nein – Maryland C (Full License und
Provisional License)
nein nein
– Massachusetts D nein nein – Michigan operator nein nein – Minnesota D ja7) nein – Mississippi operator, R ja nein – Missouri F ja nein – Nebraska O ja nein – New Mexico D nein nein – North Carolina C ja nein – Ohio D nein nein – Oklahoma D nein nein – Oregon C7) ja nein – Pennsylvania C nein nein – Puerto Rico 3 nein nein – South Carolina D nein nein – South Dakota 1 und 2 nein nein – Tennessee D ja nein – Texas C15), A3), B3) nein7) nein – Utah D nein nein – Virginia NONE, M5), A3), B3), C3) nein nein – Washington State Driver License8)
Intermediate Driver License9)
nein nein
– West Virginia E nein nein – Wisconsin D nein nein – Wyoming C nein nein Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen1): – Alberta 5 nein nein – British Columbia 5, 6, 7 (Novice Driver´s Licence)7)10) nein nein – Manitoba 56), 4 Stage F3), 3 Stage F3),
2 Stage F3), 1 Stage F3)
nein nein
– New Brunswick 5, 7 Stufe 2 nein nein – Newfoundland 5 nein nein – Northwest Territories 5 nein nein – Nova Scotia 5 nein nein – Ontario G nein nein – Prince Edward Island 5 nein nein – Québec 5 nein nein – Saskatchewan 1 und 5 nein nein – Yukon 5 nein nein


1)
Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)“ nicht „alle“, sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
2)
Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
3)
Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.
4)
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Restriction Code 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).
5)
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).
6)
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).
7)
Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
8)
Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License“ keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
9)
Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.
10)
Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.
11)
Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.
12)
Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.
13)
Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.
14)
Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“.
15)
Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License“. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.
16)
Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
17)
Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.
18)
(weggefallen)



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