JuraForum.de > Gesetze > FeV > § 78 FeV - Inkrafttreten
V. (Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, außer Kraft.
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