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JuraForum.deGesetzeFeV§ 78 FeV - Inkrafttreten 

Stand: 20.05.2013

§ 78 FeV - Inkrafttreten

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

   V. (Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, außer Kraft.


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