JuraForum.de > Gesetze > FeV > § 77 FeV - Verweis auf technische Regelwerke
V. (Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften)
Soweit in dieser Verordnung auf DIN-, EN- oder ISO/IEC-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.
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