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JuraForum.deGesetzeFeV§ 77 FeV - Verweis auf technische Regelwerke 

Stand: 20.05.2013

§ 77 FeV - Verweis auf technische Regelwerke

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

   V. (Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften)

Soweit in dieser Verordnung auf DIN-, EN- oder ISO/IEC-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, erschienen. Sie sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt.


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