JuraForum.de > Gesetze > FeV > § 44 FeV - Teilnahmebescheinigung
II. (Führen von Kraftfahrzeugen)
7. (Punktsystem)
Hinsichtlich der Bescheinigung über die Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar sowie der Verarbeitung und Nutzung der Teilnehmerdaten ist § 37 entsprechend anzuwenden.
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