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JuraForum.deGesetzeFeV§ 44 FeV - Teilnahmebescheinigung 

Stand: 20.05.2013

§ 44 FeV - Teilnahmebescheinigung

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

   II. (Führen von Kraftfahrzeugen)
      7. (Punktsystem)

Hinsichtlich der Bescheinigung über die Teilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar sowie der Verarbeitung und Nutzung der Teilnehmerdaten ist § 37 entsprechend anzuwenden.


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