JuraForum.de > Gesetze > FeV > § 42 FeV - Aufbauseminare
II. (Führen von Kraftfahrzeugen)
7. (Punktsystem)
Hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und der Gestaltung der Aufbauseminare ist § 35 entsprechend anzuwenden.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 42 FeV:
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