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JuraForum.deGesetzeFeV§ 42 FeV - Aufbauseminare 

Stand: 20.05.2013

§ 42 FeV - Aufbauseminare

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

   II. (Führen von Kraftfahrzeugen)
      7. (Punktsystem)

Hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und der Gestaltung der Aufbauseminare ist § 35 entsprechend anzuwenden.


Weitere Vorschriften um § 42 FeV

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 42 FeV:

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