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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 474 FamFG - Abgelaufene Ausgabe der Zinsscheine 

§ 474 FamFG - Abgelaufene Ausgabe der Zinsscheine

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 8 (Verfahren in Aufgebotssachen)
      Abschnitt 6 (Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden)

Bei Wertpapieren, für die Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine ausgegeben sind, aber nicht mehr ausgegeben werden, ist der Anmeldezeitpunkt so zu bestimmen, dass bis dahin seit der Fälligkeit des letzten ausgegebenen Scheines sechs Monate abgelaufen sind; das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen der §§ 471 und 472 gegeben sind.



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