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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 456 FamFG - Verzeichnis der Nachlassgläubiger 

§ 456 FamFG - Verzeichnis der Nachlassgläubiger

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 8 (Verfahren in Aufgebotssachen)
      Abschnitt 4 (Aufgebot von Nachlassgläubigern)

Dem Antrag ist ein Verzeichnis der bekannten Nachlassgläubiger mit Angabe ihres Wohnorts beizufügen.



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