JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 442 FamFG - Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit
Buch 8 (Verfahren in Aufgebotssachen)
Abschnitt 2 (Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken)
(1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks nach § 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
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