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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 442 FamFG - Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit 

§ 442 FamFG - Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 8 (Verfahren in Aufgebotssachen)
      Abschnitt 2 (Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken)

(1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks nach § 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.



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