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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 436 FamFG - Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung 

§ 436 FamFG - Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 8 (Verfahren in Aufgebotssachen)
      Abschnitt 1 (Allgemeine Verfahrensvorschriften)

Auf die Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung hat es keinen Einfluss, wenn das Schriftstück von der Gerichtstafel oder das Dokument aus dem Informations- und Kommunikationssystem zu früh entfernt wurde oder wenn im Fall wiederholter Veröffentlichung die vorgeschriebenen Zwischenfristen nicht eingehalten sind.



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