JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 436 FamFG - Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung
Buch 8 (Verfahren in Aufgebotssachen)
Abschnitt 1 (Allgemeine Verfahrensvorschriften)
Auf die Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung hat es keinen Einfluss, wenn das Schriftstück von der Gerichtstafel oder das Dokument aus dem Informations- und Kommunikationssystem zu früh entfernt wurde oder wenn im Fall wiederholter Veröffentlichung die vorgeschriebenen Zwischenfristen nicht eingehalten sind.
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