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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 374 FamFG - Registersachen 

Stand: 20.05.2013

§ 374 FamFG - Registersachen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 5 (Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren)
      Abschnitt 1 (Begriffsbestimmung)

Registersachen sind

1.
Handelsregistersachen,
2.
Genossenschaftsregistersachen,
3.
Partnerschaftsregistersachen,
4.
Vereinsregistersachen,
5.
Güterrechtsregistersachen.


Weitere Vorschriften um § 374 FamFG

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 374 FamFG:

  • Rechtspflegergesetz (RPflG)
    • Erster Abschnitt (Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers)
  • § 3 Übertragene Geschäfte
    • Zweiter Abschnitt (Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren)
  • § 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren

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