JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 340 FamFG - Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen)
Abschnitt 3 (Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen)
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für eine Leibesfrucht betreffen,
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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