JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 323 FamFG - Inhalt der Beschlussformel
Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen)
Abschnitt 2 (Verfahren in Unterbringungssachen)
Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch
die nähere Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme sowie
den Zeitpunkt, zu dem die Unterbringungsmaßnahme endet.
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