JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 316 FamFG - Verfahrensfähigkeit
Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen)
Abschnitt 2 (Verfahren in Unterbringungssachen)
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
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