JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 305 FamFG - Beschwerde des Untergebrachten
Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen)
Abschnitt 1 (Verfahren in Betreuungssachen)
Ist der Betroffene untergebracht, kann er Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.
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