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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 305 FamFG - Beschwerde des Untergebrachten 

§ 305 FamFG - Beschwerde des Untergebrachten

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen)
      Abschnitt 1 (Verfahren in Betreuungssachen)

Ist der Betroffene untergebracht, kann er Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.



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