JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 271 FamFG - Betreuungssachen
Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen)
Abschnitt 1 (Verfahren in Betreuungssachen)
Betreuungssachen sind
Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und zur Aufhebung der Betreuung, | ||
Verfahren zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie | ||
sonstige Verfahren, die die rechtliche Betreuung eines Volljährigen (§§ 1896 bis 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betreffen, soweit es sich nicht um eine Unterbringungssache handelt. |
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