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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 26 FamFG - Ermittlung von Amts wegen  

§ 26 FamFG - Ermittlung von Amts wegen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.



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