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JuraForum.deGesetzeFamFG§ 244 FamFG - Unzulässiger Einwand der Volljährigkeit 

§ 244 FamFG - Unzulässiger Einwand der Volljährigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
      Abschnitt 9 (Verfahren in Unterhaltssachen)
         Unterabschnitt 1 (Besondere Verfahrensvorschriften)

Wenn der Verpflichtete dem Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhalt zu gewähren hat, kann gegen die Vollstreckung eines in einem Beschluss oder in einem sonstigen Titel nach § 794 der Zivilprozessordnung festgestellten Anspruchs auf Unterhalt nach Maßgabe des § 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht eingewandt werden, dass die Minderjährigkeit nicht mehr besteht.



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