JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 231 FamFG - Unterhaltssachen
Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
Abschnitt 9 (Verfahren in Unterhaltssachen)
Unterabschnitt 1 (Besondere Verfahrensvorschriften)
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.
(2) Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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