( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeFamFG§ 196 FamFG - Unzulässigkeit der Verbindung 

§ 196 FamFG - Unzulässigkeit der Verbindung

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
      Abschnitt 5 (Verfahren in Adoptionssachen)

Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/famfg/196-unzulaessigkeit-der-verbindung

© "§ 196 FamFG - Unzulässigkeit der Verbindung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN