JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 186 FamFG - Adoptionssachen
Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
Abschnitt 5 (Verfahren in Adoptionssachen)
Adoptionssachen sind Verfahren, die
die Annahme als Kind,
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
© "§ 186 FamFG - Adoptionssachen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum