JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 173 FamFG - Vertretung eines Kindes durch einen Beistand
Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
Abschnitt 4 (Verfahren in Abstammungssachen)
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
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