JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 169 FamFG - Abstammungssachen
Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
Abschnitt 4 (Verfahren in Abstammungssachen)
Abstammungssachen sind Verfahren
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder
auf Anfechtung der Vaterschaft.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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