JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 121 FamFG - Ehesachen
Buch 2 (Verfahren in Familiensachen)
Abschnitt 2 (Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen)
Unterabschnitt 1 (Verfahren in Ehesachen)
Ehesachen sind Verfahren
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
auf Aufhebung der Ehe und
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
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