( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeFamFG§ 106 FamFG - Keine ausschließliche Zuständigkeit 

§ 106 FamFG - Keine ausschließliche Zuständigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 9 (Verfahren mit Auslandsbezug)
         Unterabschnitt 2 (Internationale Zuständigkeit)

Die Zuständigkeiten in diesem Unterabschnitt sind nicht ausschließlich.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/famfg/106-keine-ausschliessliche-zustaendigkeit

© "§ 106 FamFG - Keine ausschließliche Zuständigkeit" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN