JuraForum.de > Gesetze > FamFG > § 106 FamFG - Keine ausschließliche Zuständigkeit
Buch 1 (Allgemeiner Teil)
Abschnitt 9 (Verfahren mit Auslandsbezug)
Unterabschnitt 2 (Internationale Zuständigkeit)
Die Zuständigkeiten in diesem Unterabschnitt sind nicht ausschließlich.
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