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JuraForum.deGesetzeEStG§ 97 EStG - Übertragbarkeit 

§ 97 EStG - Übertragbarkeit

Einkommensteuergesetz

   XI. (Altersvorsorgezulage)

Das nach § 10a oder Abschnitt XI geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge, die geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar.
§ 93 Absatz 1a und § 4 des Betriebsrentengesetzes bleiben unberührt.



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