JuraForum.de > Gesetze > EStG > § 88 EStG - Entstehung des Anspruchs auf Zulage
XI. (Altersvorsorgezulage)
Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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