JuraForum.de > Gesetze > EStG > § 83 EStG - Altersvorsorgezulage
XI. (Altersvorsorgezulage)
In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 83 EStG:
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