JuraForum.de > Gesetze > EStG > § 80 EStG - Anbieter
XI. (Altersvorsorgezulage)
Anbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie die in § 82 Absatz 2 genannten Versorgungseinrichtungen.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 80 EStG:
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