Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeEStG§ 79 EStG - Zulageberechtigte 

Stand: 20.05.2013

§ 79 EStG - Zulageberechtigte

Einkommensteuergesetz

   XI. (Altersvorsorgezulage)

1Die in § 10a Absatz 1 genannten Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage). 2Leben die Ehegatten nicht dauernd getrennt (§ 26 Absatz 1) und haben sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) anwendbar ist, und ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt, wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht und er zugunsten dieses Altersvorsorgevertrages im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro geleistet hat.



Weitere Vorschriften um § 79 EStG

Erwähnungen von § 79 EStG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 79 EStG:

  • Einkommensteuergesetz (EStG)
    • II. (Einkommen)
      • 1. (Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung)
    • § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
      • 2. (Steuerfreie Einnahmen)
    • § 3
      • 5. (Sonderausgaben)
    • § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
      • 8. (Die einzelnen Einkunftsarten)
        • g) (Sonstige Einkünfte (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7))
      • § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
    • IX. (Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften)
  • § 52 Anwendungsvorschriften
    • XI. (Altersvorsorgezulage)
  • § 82 Altersvorsorgebeiträge
  • § 84 Grundzulage
  • § 86 Mindesteigenbeitrag
  • § 87 Zusammentreffen mehrerer Verträge
  • § 89 Antrag

Benutzer-Kommentare zu § 79 EStG

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 79 EStG - Zulageberechtigte"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche