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JuraForum.deGesetzeEStG§ 76 EStG - Pfändung 

§ 76 EStG - Pfändung

Einkommensteuergesetz

   X. (Kindergeld)

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, gepfändet werden.
Für die Höhe des pfändbaren Betrags gilt:



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
      • Abschnitt 2 (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen)
        • Titel 1 (Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen)
          • Untertitel 3 (Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte)
        • § 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
        • § 850k Pfändungsschutzkonto

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