- OLG-NAUMBURG, 18.02.2009, 3 WF 35/09
Grundsätzlich ist Kindergeld Einkommen im Sinne des Sozialhilferechts. Ist das Kind jedoch volljährig hat es einen - zivilrechtlichen - Anspruch auf Auskehrung des Kindergeldes in voller Höhe, da es auch insoweit auf den Unterhalt angerechnet wird.
- BFH, 09.02.2009, III R 37/07
1. Entstehen dem Kindergeldberechtigten für sein behindertes volljähriges Kind, das überwiegend auf Kosten des Sozialleistungsträgers vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, Aufwendungen mindestens in Höhe des Kindergeldes, ist das Ermessen der Familienkasse, ob und in welcher Höhe das Kindergeld an den...
- BFH, 17.12.2008, III R 6/07
Die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 1 und 3 EStG für eine Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger sind dem Grunde nach auch dann erfüllt, wenn der Kindergeldberechtigte nicht zum Unterhalt seines volljährigen, behinderten Kindes verpflichtet ist, weil es Grundsicherungsleistungen nach § 41 ff....
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 14.10.2008, 4 LA 612/07
1. Vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuordnung ist Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen desjenigen, der es erhält.
2. Der Elternteil, der Kindergeld erhält, kann im Sozialhilferecht Kindergeld dem Kind nicht mit der Wirkung zuwenden, dass es nicht mehr Einkommen des Elternteils, sondern Einkommen des...
- BFH, 17.04.2008, III R 33/05
Ein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld setzt voraus, dass das Kindergeld zum Einkommen des Hilfeempfängers gehört, dem der Sozialhilfeträger Sozialhilfeleistungen erbracht hat. Hat der Sozialhilfeträger einem im eigenen Haushalt lebenden Kind Hilfe zum Lebensunterhalt...
- BSG, 19.03.2008, B 11b AS 13/06 R
1. Die Zuordnung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erfolgt bei Nutzung einer Unterkunft durch mehrere Personen grundsätzlich nach Kopfzahl (Bestätigung von BSG vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr 3 sowie BSG vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 7/07 R = FamRZ 2008, 688). Ein Abweichen von diesem Grundsatz ist...
- BSG, 16.10.2007, B 8/9b SO 8/06 R
Die Regelung des § 44 SGB X zur rückwirkenden Korrektur bestandskräftiger, rechtswidriger Leistungsablehnungen, findet im Recht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Anwendung.
- BSG, 08.02.2007, B 9b SO 5/06 R
1. Das an die Mutter gezahlte Kindergeld ist nur dann Einkommen des grundsicherungsberechtigten Kindes, wenn es an dieses weitergeleitet wird.
2. Eine nach § 2 Abs 1 SGB 12 zu berücksichtigende Möglichkeit der Abzweigung des Kindergeldes an das Kind (§ 74 EStG) besteht nicht, wenn der Lebensunterhalt des Kindes durch eigenes...
- BFH, 23.02.2006, III R 65/04
1. Ist ein behindertes volljähriges Kind auf Kosten des Sozialhilfeträgers vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und wird der Kindergeldberechtigte aufgrund der Billigkeitsregelung in § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG a.F. nicht in Anspruch genommen, kommt dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nach, so dass die Familienkasse...
- BGH, 26.10.2005, XII ZR 34/03
a) Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen.
b) Auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes ist seine - um eine Ausbildungspauschale verminderte - Ausbildungsvergütung ebenfalls in vollem Umfang bedarfsdeckend anzurechnen.
c) Beides gilt auch dann, wenn das...
- SAECHSISCHES-OVG, 25.01.2005, 4 B 580/04
Zur Berücksichtigung des für den Grundsicherungsberechtigten gezahlten Kindergeldes als dessen Einkommen.
- BVERWG, 17.12.2003, BVerwG 5 C 25.02
Kindergeld ist sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird.
- BFH, 16.04.2002, VIII R 50/01
Das Kindergeld, das zugunsten des Vaters einer Tochter, die eine Zweitausbildung absolviert, festgesetzt ist, kann in analoger Anwendung des § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG an die Tochter ausgezahlt werden, wenn der Vater tatsächlich keinen Unterhalt leistet und zivilrechtlich auch nicht dazu verpflichtet ist.
- BFH, 24.08.2001, VI R 83/99
Zahlt die Familienkasse Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an einen Dritten (Abzweigungsempfänger) aus, so ist nur dieser nach § 37 Abs. 2 AO 1977 zur Erstattung verpflichtet, wenn die Zahlung ohne rechtlichen Grund erfolgte.
- BFH, 12.01.2001, VI R 181/97
BUNDESFINANZHOF
Hebt die Familienkasse festgesetztes Kindergeld auf, das an einen Sozialleistungsträger ausbezahlt wurde, so ist Letzterer klagebefugt.
EStG § 67 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 4
FGO § 40 Abs. 2
Urteil vom 12. Januar 2001 - VI R 181/97 -
Vorinstanz: FG Münster (EFG 1997, 1475)