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JuraForum.deGesetzeEStG§ 71 EStG - (weggefallen) 

Stand: 17.06.2013

§ 71 EStG - (weggefallen)

Einkommensteuergesetz

   X. (Kindergeld)

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Weitere Vorschriften um § 71 EStG

Entscheidungen zu § 71 EStG

  • BFH, 26.07.2001, VI R 55/00
    Stellt sich nach Ablauf eines Kalenderjahres heraus, dass die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschreiten, so ist die Familienkasse berechtigt, die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend mit Wirkung zu Beginn dieses Kalenderjahres aufzuheben.
  • BFH, 26.07.2001, VI R 83/98
    Zeichnet sich während eines Kalenderjahres ab, dass die Einkünfte oder Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG voraussichtlich überschreiten werden, so ist die Familienkasse berechtigt, die Festsetzung des Kindergeldes rückwirkend mit Wirkung zu Beginn des Kalenderjahres aufzuheben.

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