JuraForum.de > Gesetze > EStG > § 67 EStG - Antrag
X. (Kindergeld)
1Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen. 2Den Antrag kann außer dem Berechtigten auch stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergeldes hat.
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