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JuraForum.deGesetzeEStG§ 50f EStG - Bußgeldvorschriften 

Stand: 20.05.2013

§ 50f EStG - Bußgeldvorschriften

Einkommensteuergesetz

   IX. (Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften)

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1.
entgegen § 22a Absatz 1 Satz 1 und 2 dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
2.
entgegen § 22a Absatz 2 Satz 9 die Identifikationsnummer für andere als die dort genannten Zwecke verwendet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zentrale Stelle nach § 81.

(+++ § 50f: Zur Anwendung vgl. § 52 Abs. 59b +++)



Weitere Vorschriften um § 50f EStG

Entscheidungen zu § 50f EStG

  • BFH, 20.08.2008, I R 39/07
    1. Für die Beurteilung, ob eine "Gesellschaft" i.S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. e DBA-USA 1989 vorliegt, ist die Rechtsordnung des Quellenstaates maßgeblich. Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts, in den USA als sog. S-Corporation nicht mit der dortigen Corporate Tax besteuert zu werden, ändert aus deutscher Sicht nichts an der...
  • BFH, 19.12.2007, I R 19/06
    1. Nicht ausländische Einkünfte i.S. von § 2 Abs. 1 AStG i.V.m. § 34c Abs. 1 EStG sind auch solche aus beschränkter Steuerpflicht i.S. von § 1 Abs. 4 und § 49 EStG. 2. Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, die ein Berufssportler durch Werbeeinnahmen (z.B. durch das Mitwirken in Werbefilmen, bei Fotoreklamen, Pressekonferenzen...
  • BFH, 07.03.2007, I R 98/05
    Haben ausländische Künstler Einkünfte aus Auftritten im Inland erzielt, so ist die hierdurch ausgelöste Einkommensteuer nicht gemäß § 50 Abs. 7 EStG zu erlassen, wenn die Auftritte im Rahmen eines solistisch besetzten Ensembles erzielt worden sind. Als "solistisch besetztes Ensemble" in diesem Sinne ist eine Formation jedenfalls...
  • BFH, 19.11.2003, I R 22/02
    1. Trägt der Veranstalter eines Konzerts die Kosten für den Transport des von ihm engagierten Künstlers zum Veranstaltungsort und für die Übernachtung und Verpflegung des Künstlers im Zusammenhang mit der Veranstaltung, so führt dies regelmäßig zu Einnahmen des Künstlers (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 27. Juli 1988 I R...
  • EUGH, 13.11.2003, C-209/01
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg Es verstößt gegen Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) in Verbindung mit Artikel 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, wenn aus Deutschland stammende Beamte der Europäischen...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 50f EStG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 50f EStG:

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