Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeEStG§ 42c EStG - (weggefallen) 

Stand: 17.06.2013

§ 42c EStG - (weggefallen)

Einkommensteuergesetz

   VI. (Steuererhebung)
      2. (Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer))

-



Weitere Vorschriften um § 42c EStG

Entscheidungen zu § 42c EStG

  • BFH, 28.05.2009, VI R 27/06
    1. Zukunftssicherungsleistungen, die ein inländischer Arbeitgeber für einen unbeschränkt steuerpflichtigen schwedischen Arbeitnehmer auf vertraglicher Grundlage an niederländische und schwedische Versicherungsunternehmen entrichtet, sind Arbeitslohn, der nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG von der Steuer befreit ist. 2. Der...
  • BFH, 30.04.2009, VI R 54/07
    1. Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) stellt nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstätten-FA darüber dar, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Sie ist vielmehr feststellender Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO, mit dem...
  • BFH, 12.02.2009, VI R 32/08
    Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt.
  • BFH, 12.02.2009, VI R 40/07
    1. Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des FA insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf. 2. Diese Vorprägung des Ermessens gilt insbesondere auch dann, wenn sich...
  • BFH, 18.12.2008, VI R 34/07
    1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG (1%-Regelung). 2. Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch für private Zwecke eingesetzt hat,...
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Benutzer-Kommentare zu § 42c EStG

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.



Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 42c EStG - (weggefallen)"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche