- BGH, 02.12.2008, 1 StR 416/08
1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.
- BFH, 23.09.2008, I R 57/07
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichten bestimmten Leitsatz.
- LAG-NIEDERSACHSEN, 19.06.2008, 4 Sa 20/08
Im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung über einen sonstigen Bezug ist der Arbeitgeber bei der Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer nach § 39 b Abs. 3 EStG lediglich verpflichtet, den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zu schätzen, von dem er selbst die Lohnsteuer einzubehalten hat. Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis bei...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 16.01.2008, 3 Sa 433/07
1. Wenn die Parteien davon ausgehen, dass nach steuerlichen Vorschriften die Leistung nicht der Steuerpflicht unterliegt und sich dieses nach Abschluss einer Vereinbarung durch eine Gesetzesänderung später ändert, tritt infolge des Fehlens einer ausdrücklichen Vereinbarung über eine etwaige Steuerlast die allgemeine gesetzliche...
- LAG-SAARLAND, 24.01.2007, 2 Sa 38/06
Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Grenzgänger und zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld.
- BAG, 17.01.2006, 9 AZR 558/04
1. Ist auf Antrag des Arbeitnehmers auf der Lohnsteuerkarte ein vom Arbeitslohn abzuziehender Freibetrag eingetragen, erhöht sich wegen der steuerlichen Entlastung das monatliche Teilzeitnettoentgelt. Bei der Berechnung des monatlichen Aufstockungsbetrags nach § 5 Abs. 1 Satz 1 iVm. Abs. 2 Satz 1 TV ATZ bleibt der Freibetrag...
- BAG, 09.09.2003, 9 AZR 554/02
1. Der vom Arbeitgeber während der Altersteilzeit nach § 5 Abs. 2 TV ATZ geschuldete Aufstockungsbetrag von "83 v.H. des Nettobetrags des bisherigen Arbeitsentgelts" bemisst sich nach dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne Begründung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu beanspruchen hätte ("Hätte-Entgelt"). Für die...
- BAG, 24.06.2003, 9 AZR 302/02
Eine doppelte Schriftformklausel, nach der Ergänzungen des Arbeitsvertrags der Schriftform bedürfen und eine mündliche Änderung der Schriftformklausel nichtig ist, schließt den Anspruch auf eine üblich gewordene Leistung aus.
- BAG, 26.02.2003, 5 AZR 223/02
1. Zur schlüssigen Begründung einer Nettolohnklage hat der Kläger die für den Tag des Zuflusses des Arbeitsentgelts geltenden Besteuerungsmerkmale im einzelnen darzulegen.
2. Eine Entgeltnachzahlung, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem späteren Kalenderjahr erfolgt, ist lohnsteuerrechtlich nicht laufender...
- BFH, 04.09.2002, I R 21/01
1. Ein ausländischer Arbeitnehmerverleiher und nicht der inländische Entleiher ist aus abkommensrechtlicher Sicht jedenfalls dann regelmäßig Arbeitgeber des beschäftigten Leiharbeitnehmers, wenn dieser lediglich 2 1/2 Wochen für den Entleiher tätig ist, sich seine Vergütung im Grundsatz unabhängig von der tatsächlich...
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 18.06.2002, 15 A 83/02
§ 13 Abs. 1 Satz 1 lit. c KWahlG NRW begründet eine Unvereinbarkeit von Amt und Ratsmandat nur für Angestelle und Beamte solcher Behörden, die Aufgaben der allgemeinen Kommunalaufsicht oder - bezogen auf Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung - der Sonderaufsicht über die Gemeinden wahrnehmen.
- BFH, 26.03.2002, VI B 1/02
Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG entfällt auch dann, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers deshalb positiv ist, weil innerhalb des Kalenderjahres von einer geringfügigen zu einer Teil- oder Vollzeiterwerbstätigkeit übergegangen wird.
- OLG-NAUMBURG, 11.12.2001, 14 UF 71/01
Die Streitfrage, ob der Unterhaltsgläubiger an der einkommensteuerlichen Entlastung des Unterhaltsschuldners auf Grund der Unterhaltsleistung an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten wiederum mittelbar durch eine entsprechende Erhöhung der Unterhaltsforderung zu partizipieren vermag, ist von grundsätzlicher Bedeutung....
- OLG-KOELN, 05.10.2001, 14 WF 150/01
Der Unterhaltsgläubiger muss auch dann der Durchführung des steuerlichen Realsplitting zustimmen, wenn er infolge der Tatsache, dass die Unterhaltsleistungen bei Durchführung des Realsplitting als Einkommen zu werten sind, keine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts für Geringverdiener nach § 39a VI EStG erhält.
- LAG-SAARLAND, 05.09.2001, 2 Sa 36/01
Stellt ein Finanzamt fest, dass ein in Frankreich seinen Wohnsitz habender, aber in Deutschland bei einem im Grenzgebiet ansässigen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Anerkennung als Grenzgänger nach dem dt.-frz. Doppelbesteuerungsabkommen nicht erfüllt, so ist er aus dem Gesichtspunkt der...
- LAG-SAARLAND, 05.09.2001, 2 Sa 36/01
Stellt ein Finanzamt fest, dass ein in Frankreich seinen Wohnsitz habender, aber in Deutschland bei einem im Grenzgebiet ansässigen Arbeitgeber beschäftigter Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Anerkennung als Grenzgänger nach dem dt.-frz. Doppelbesteuerungsabkommen nicht erfüllt, so ist er aus dem Gesichtspunkt der...
- BFH, 12.01.2001, VI R 102/98
BUNDESFINANZHOF
Führt der Arbeitgeber entgegen § 39c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 39d Abs. 3 Satz 4 EStG den Lohnsteuerabzug trotz Nichtvorliegen der Bescheinigung gemäß § 39d Abs. 1 Satz 3 EStG nicht nach der Steuerklasse VI, sondern nach der Steuerklasse I durch, kann der Arbeitgeber auch nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die...
- BFH, 21.11.1997, VI R 93/95
BUNDESFINANZHOF
1. § 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG i.d.F. des StMBG kann nicht entgegen seinem Wortlaut dahin ausgelegt werden, daß bei den Einkünften aus Kapitalvermögen die Werbungskosten oder ein bestimmter Prozentsatz davon als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen sind.
2. Es ist verfassungsrechtlich hinzunehmen, daß...