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JuraForum.deGesetzeEStG§ 31 EStG - Familienleistungsausgleich 

Stand: 20.05.2013

§ 31 EStG - Familienleistungsausgleich

Einkommensteuergesetz

   IV. (Tarif)

1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. 3Im laufenden Kalenderjahr wird Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. 4Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerliche Freistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt. 5Satz 4 gilt entsprechend für mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen nach § 65. 6Besteht nach ausländischem Recht Anspruch auf Leistungen für Kinder, wird dieser insoweit nicht berücksichtigt, als er das inländische Kindergeld übersteigt.



Weitere Vorschriften um § 31 EStG

Entscheidungen zu § 31 EStG

  • BVERFG, 13.02.2008, 2 BvL 1/06
    Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums schützt nicht nur das sogenannte sächliche Existenzminimum. Auch Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall können Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein. Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands ist auf das...
  • BFH, 26.07.2007, VI R 48/03
    Bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes für die pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG werden die auf den Lohnsteu-erkarten der Arbeitnehmer eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 03.04.2007, 13 UF 46/06
    Kosten für Halbtagsplatz im Kindergarten können Mehrbedarf des Kindes begründen.
  • OVG-SAARLAND, 23.03.2007, 1 R 25/06
    1. Die Alimentation von Beamten der Besoldungsgruppe A 11 mit vier Kindern im Jahr 2004 entspricht nicht den konkreten und weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, BVerfGE 99, 300 (321 ff. zu C III 3). Dagegen sind diese Vorgaben in den Jahren 2005 und 2006...
  • OVG-SAARLAND, 23.03.2007, 1 R 28/06
    1. Die Alimentation von Beamten der Besoldungsgruppe A 11 mit drei Kindern entspricht in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.10.2004 sowie im Jahr 2006 nicht den konkreten und weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 -, BVerfGE 99, 300 (321 ff. zu C III 3). Dagegen...
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Erwähnungen von § 31 EStG in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 31 EStG:

  • Einkommensteuergesetz (EStG)
    • II. (Einkommen)
      • 1. (Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung)
    • § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
    • VI. (Steuererhebung)
      • 1. (Erhebung der Einkommensteuer)
    • § 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer
    • § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

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