- BFH, 30.08.2007, IV R 5/06
Die Flucht eines Landwirts unter Zurücklassung von Zetteln mit der Anweisung zur Betriebsauflösung bewirkt keine sofortige Aufgabe eines aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs. Erforderlich ist darüber hinaus die Umsetzung des Entschlusses zur Betriebsaufgabe durch Veräußerung und/oder Entnahme der wesentlichen...
- BFH, 30.03.2006, IV R 31/03
Die Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine GmbH schließt die vorangehende steuerbegünstigte Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen die zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter gehörten, nicht aus, wenn der Steuerpflichtige zuvor...
- BFH, 18.08.2005, IV R 9/04
Die jederzeit mögliche Aufgabe eines verpachteten Betriebs ist für den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklärung spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird (jetzt R 16 Abs. 5 Satz 6 EStR 2005). Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich die gemeinen Werte in...
- BFH, 19.05.2005, IV R 17/02
1. Bei einer Betriebsaufgabe ist der Wert des Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung durch eine Bilanz zu ermitteln (§ 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EStG). Diese Aufgabebilanz ist auch bei einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe einheitlich und umfassend auf einen bestimmten Zeitpunkt zu erstellen. Das ist...
- BFH, 11.09.2003, IV R 53/02
Ein vor dem 1. Juli 1970 entstandenes, nicht an Aktien gebundenes Zuckerrübenlieferrecht hatte sich vor diesem Stichtag nur dann als immaterielles Wirtschaftsgut verfestigt, wenn sich für solche Rechte bereits ein Markt gebildet hatte. Sofern das der Fall ist, kommt der Abzug eines anteiligen Buchwerts bei der Ermittlung des...
- BFH, 26.06.2003, IV R 61/01
Ein ohne Betriebsaufgabeerklärung parzelliert verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb wird nicht dadurch mit der Folge einer Zwangsbetriebsaufgabe zerschlagen, dass der Verpächter nach einem Brandschaden die mitverpachteten Wirtschaftsgebäude nicht wieder aufbaut, sondern die landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Auflösung der...
- BFH, 12.09.2002, IV R 29/01
Der Steuerbefreiung von Abfindungen weichender Erben steht weder die Verpachtung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an den künftigen Hoferben noch die Erklärung der Betriebsaufgabe durch den Abfindenden entgegen. Als agrarpolitische Lenkungsnorm setzt § 14a Abs. 4 EStG weder voraus, dass der von Abfindungslasten befreite...
- BFH, 12.09.2002, IV R 28/01
Der Steuerbefreiung von Abfindungen weichender Erben steht weder die Verpachtung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an den künftigen Hoferben noch die Erklärung der Betriebsaufgabe durch den Abfindenden entgegen. Als agrarpolitische Lenkungsnorm setzt § 14a Abs. 4 EStG weder voraus, dass der von Abfindungslasten befreite...
- BFH, 23.11.2000, IV R 85/99
BUNDESFINANZHOF
Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses erfasst auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler.
AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 177 Abs. 1 bis 3
EStG § 14a Abs. 4
Urteil vom 23. November 2000 - IV R 85/99 -
Vorinstanz: FG...
- BFH, 24.08.2000, IV R 11/00
BUNDESFINANZHOF
Der Buchwert der Milchreferenzmenge ist aus dem zum 1. Juli 1970 festgestellten Wert des Grund und Bodens abzuleiten. Der Pauschalwert ist dazu im Verhältnis der am Tag der Ausfertigung der MGV (25. Mai 1984) für die Milchreferenzmenge einerseits und den nackten Grund und Boden andererseits erzielbaren örtlichen...
- BFH, 24.08.2000, IV R 42/99
BUNDESFINANZHOF
Ist der Anspruch auf eine Milchaufgabevergütung bereits im Wirtschaftsjahr vor der endgültigen Beendigung der landwirtschaftlichen Betätigung zu aktivieren und gehört er wirtschaftlich zum Aufgabegewinn, ist er als Aufgabegewinn bereits dem Gewinn des Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem er entstanden ist.
EStG...
- BFH, 25.11.1999, IV R 64/98
BUNDESFINANZHOF
1. Die Zuweisung der Milchreferenzmenge ist als Abspaltung der ursprünglich mit dem Grund und Boden verbundenen Befugnis zur Milcherzeugung und -vermarktung zu einem neuen Wirtschaftsgut zu verstehen. Die Milchreferenzmenge stellt keine unentgeltliche Zuwendung durch den Gesetzgeber oder die Verwaltungsbehörde dar....
- BFH, 24.06.1999, IV R 33/98
BUNDESFINANZHOF
1. Ein an den Betrieb gebundenes Zuckerrübenlieferrecht ist ein immaterielles Wirtschaftsgut.
2. Veräußert ein Landwirt seinen Betrieb samt einem Zuckerrübenlieferrecht, so sind für die Ermittlung des nicht zu berücksichtigenden Verlustes i.S. von § 55 Abs. 6 EStG die für diese Wirtschaftsgüter gezahlten...
- BFH, 18.03.1999, IV R 65/98
BUNDESFINANZHOF
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb wird nicht zerschlagen, wenn die Hofstelle auf den Hoferben übergeht, aber der testamentarische Alleinerbe Stückländereien in beträchtlichem Umfang bewirtschaften kann.
EStG §§ 14, 16
Urteil vom 18. März 1999 - IV R 65/98 -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
- BFH, 05.11.1998, IV R 32/98
BUNDESFINANZHOF
Zuwendungen in Erfüllung eines Nachabfindungsanspruchs aus der Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, die im Zusammenhang mit der Veräußerung einzelner Hofgrundstücke entstehen, sind nicht nach § 14a Abs. 4 EStG begünstigt.
EStG § 14a Abs. 4
Urteil vom 5. November 1998 - IV R 32/98 -...
- BFH, 24.09.1998, IV R 1/98
BUNDESFINANZHOF
Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine noch kurzfristig verpachtete landwirtschaftliche Nutzfläche in der erkennbaren Absicht, damit den an den eigenen Sohn verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu erweitern und zu verstärken, so gehört diese Fläche vom Erwerb an zum notwendigen Betriebsvermögen des...
- BFH, 18.06.1998, IV R 53/97
BUNDESFINANZHOF
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt.
1. Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch für die Abfindung des Ehegatten des Steuerpflichtigen gewährt werden.
2. Bei Ermittlung der nach § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG maßgebenden Einkommensgrenze wird das Einkommen...
- BFH, 18.06.1998, IV R 9/98
BUNDESFINANZHOF
Bei Ermittlung der nach § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG maßgebenden Einkommensgrenze wird das Einkommen des dem Veranlagungszeitraum der Veräußerung oder Entnahme vorangegangenen Veranlagungszeitraums nicht um andere zuvor zur Abfindung weichender Erben gewährte Freibeträge erhöht.
EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr....
- BFH, 05.03.1998, IV R 23/96
BUNDESFINANZHOF
Veräußert ein Landwirt seinen Grünlandbetrieb samt landwirtschaftlichen Nutzflächen und Milchreferenzmenge, sind die dafür gezahlten Entgelte dem Pauschalwert für den Grund und Boden gegenüberzustellen. Nur in diesem Rahmen wird die Verlustausschlußklausel des § 55 Abs. 6 EStG wirksam (Abgrenzung von...
- BFH, 05.03.1998, IV R 8/95
BUNDESFINANZHOF
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt
Zur Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe eines Grünlandbetriebs sind die gemeinen Werte des Grund und Bodens und der Milchreferenzmenge dem nach § 55 Abs. 1 EStG pauschalierten Wert des Grund und Bodens gegenüberzustellen; in diesem Fall ist die...