( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deGesetzeErbStG§ 27 ErbStG - Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens 

§ 27 ErbStG - Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)


   IV. (Steuerfestsetzung und Erhebung)

(1) Fällt Personen der Steuerklasse I von Todes wegen Vermögen an, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist und für das nach diesem Gesetz eine Steuer zu erheben war, ermäßigt sich der auf dieses Vermögen entfallende Steuerbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 wie folgt:

um ... Prozentwenn zwischen den beiden Zeitpunkten der Entstehung der Steuer liegen
50
45
40
35
30
25
20
10
nicht mehr als 1 Jahr
mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 2 Jahre
mehr als 2 Jahre, aber nicht mehr als 3 Jahre
mehr als 3 Jahre, aber nicht mehr als 4 Jahre
mehr als 4 Jahre, aber nicht mehr als 5 Jahre
mehr als 5 Jahre, aber nicht mehr als 6 Jahre
mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 8 Jahre
mehr als 8 Jahre, aber nicht mehr als 10 Jahre

(2) Zur Ermittlung des Steuerbetrags, der auf das begünstigte Vermögen entfällt, ist die Steuer für den Gesamterwerb in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert des begünstigten Vermögens zu dem Wert des steuerpflichtigen Gesamterwerbs ohne Abzug des dem Erwerber zustehenden Freibetrags steht.

(3) Die Ermäßigung nach Absatz 1 darf den Betrag nicht überschreiten, der sich bei Anwendung der in Absatz 1 genannten Prozentsätze auf die Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den Erwerb desselben Vermögens entrichtet hat.



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:


http://www.juraforum.de/gesetze/erbstg/27-mehrfacher-erwerb-desselben-vermoegens

© "§ 27 ErbStG - Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN