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JuraForum.deGesetzeErbStG§ 22 ErbStG - Kleinbetragsgrenze 

§ 22 ErbStG - Kleinbetragsgrenze

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)


   IV. (Steuerfestsetzung und Erhebung)

Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.



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