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JuraForum.deGesetzeEMRKArt. 52 EMRK - Anfragen des Generalsekretärs 

Art. 52 EMRK - Anfragen des Generalsekretärs

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

   Abschnitt III (Verschiedene Bestimmungen)

Auf Anfrage des Generalsekretärs des Europarats erläutert jede Hohe Vertragspartei, auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird.



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