JuraForum.de > Gesetze > EMRK > Art. 52 EMRK - Anfragen des Generalsekretärs
Abschnitt III (Verschiedene Bestimmungen)
Auf Anfrage des Generalsekretärs des Europarats erläutert jede Hohe Vertragspartei, auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird.
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