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JuraForum.deGesetzeEMRKArt. 16 EMRK - Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen 

Art. 16 EMRK - Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

   Abschnitt I (Rechte und Freiheiten)

Die Artikel 10, 11 und 14 sind nicht so auszulegen, als untersagten sie den Hohen Vertragsparteien, die politische Tätigkeit ausländischer Personen zu beschränken.



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