JuraForum.de > Gesetze > EGV 1957 > § Art. 8d EGV 1957
Zweiter Teil (Die Unionsbürgerschaft)
Jeder Unionsbürger besitzt das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament nach Artikel 138d. Jeder Unionsbürger kann sich an den nach Artikel 138e eingesetzten Bürgerbeauftragten wenden.
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