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JuraForum.deGesetzeEGV 1957§ Art. 4b EGV 1957 

§ Art. 4b EGV 1957

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft


   Erster Teil (Grundsätze)

Es wird eine Europäische Investitionsbank errichtet, die nach Maßgabe der Befugnisse handelt, die ihr in diesem Vertrag und der beigefügten Satzung zugewiesen werden.



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