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JuraForum.deGesetzeEGV 1957Art. 4b EGV 1957 

Art. 4b EGV 1957

Vertrag zur Gründung der Europäischen GemeinschaftEG-Vertrag

   Erster Teil (Grundsätze)

Es wird eine Europäische Investitionsbank errichtet, die nach Maßgabe der Befugnisse handelt, die ihr in diesem Vertrag und der beigefügten Satzung zugewiesen werden.



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