JuraForum.de > Gesetze > EGV 1957 - Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Vom 25. März 1957 (BGBl. II 1957 S. 766)
In der Fassung vom 1. Januar 1995
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER,
DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,
DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,
DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,
IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG,
IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE,
IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen,
ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
IN DER ERKENNTNIS, daß zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,
IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,
IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,
ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,
HABEN BESCHLOSSEN, eine EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT zu gründen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER:
Herrn Paul Henri SPAAK, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Baron J. Ch. SNOY ET D'OPPUERS, Generalsekretär des Wirtschaftsministeriums, Leiter der belgischen Delegation bei der Regierungskonferenz.
DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND:
Herrn Dr. Konrad ADENAUER, Bundeskanzler;
Herrn Professor Dr. Walter HALLSTEIN, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes.
DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK:
Herrn Christian PINEAU, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Herrn Maurice FAURE, Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten.
DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK:
Herrn Antonio SEGNI, Ministerpräsident;
Herrn Professor Gaetano MARTINO, Minister für Auswärtige Angelegenheiten.
IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG:
Herrn Joseph BECH, Staatsminister, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Herrn Lambert SCHAUS, Botschafter, Leiter der luxemburgischen Delegation bei der Regierungskonferenz.
IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE:
Herrn Joseph LUNS, Minister für Auswärtige Angelegenheiten;
Herrn J. LINTHORST HOMAN, Leiter der niederländischen Delegation bei der Regierungskonferenz.
DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:
Erster Teil
Grundsätze
Zweiter Teil
Die Unionsbürgerschaft
Dritter Teil
Die Politiken der Gemeinschaft
Titel I
Der freie Warenverkehr
Kapitel 1
Die Zollunion
Abschnitt 1
Die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten
Abschnitt 2
Die Aufstellung des Gemeinsamen Zolltarif
Kapitel 2
Beseitigung der mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten
Titel II
Die Landwirtschaft
Titel III
Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
Kapitel 1
Die Arbeitskräfte
Kapitel 2
Das Niederlassungsrecht
Kapitel 3
Dienstleistungen
Titel IV
Der Verkehr
Titel V
Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften
Kapitel 1
Wettbewerbsregeln
Abschnitt 1
Vorschriften für Unternehmen
Abschnitt 2
Dumping
Abschnitt 3
Staatliche Beihilfen
Kapitel 2
Steuerliche Vorschriften
Kapitel 3
Angleichung der Rechtsvorschriften
Titel VI
Die Wirtschafts- und Währungspolitik
Kapitel 1
Die Wirtschaftpolitik
Kapitel 2
Die Währungspolitik
Kapitel 3
Institutionelle Bestimmungen
Kapitel 4
Übergangsbestimmungen
Titel VII
Gemeinsame Handelspolitik
Titel VIII
Sozialpolitik, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
Kapitel 1
Sozialvorschriften
Kapitel 2
Der Europäische Sozialfonds
Kapitel 3
Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
Titel IX
Kultur
Titel X
Gesundheitswesen
Titel XI
Verbraucherschutz
Titel XII
Transeuropäische Netze
Titel XIII
Industrie
Titel XIV
Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
Titel XV
Forschung und technologische Entwicklung
Titel XVI
Umwelt
Titel XVII
Entwicklungszusammenarbeit
Vierter Teil
Die Assoziierung der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
Fünfter Teil
Die Organe der Gemeinschaft
Titel I
Vorschriften über die Organe
Kapitel 1
Die Organe
Abschnitt 1
Das Europäische Parlament
Abschnitt 2
Der Rat
Abschnitt 3
Die Kommission
Abschnitt 4
Der Gerichtshof
Abschnitt 5
Der Rechnungshof
Kapitel 2
Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe
Kapitel 3
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß
Kapitel 4
Der Ausschuß der Regionen
Kapitel 5
Die Europäische Investitionsbank
Titel II
Finanzvorschriften
Sechster Teil
Allgemeine und Schlußbestimmungen
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