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Art. 230 EGBGB - In-Kraft-Treten

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

   Sechster Teil (In-Kraft-Treten und Übergangsrecht aus Anlass der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet)

Das Bürgerliche Gesetzbuch und dieses Einführungsgesetz treten für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts nach Maßgabe der folgenden Übergangsvorschriften in Kraft.


Fußnoten:


Zu Artikel 230: Neugefasst durch G vom 4. 12. 1997 (BGBl I S. 2846).



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