JuraForum.de > Gesetze > EGBGB > Art. 230 EGBGB - In-Kraft-Treten
Sechster Teil (In-Kraft-Treten und Übergangsrecht aus Anlass der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet)
Das Bürgerliche Gesetzbuch und dieses Einführungsgesetz treten für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts nach Maßgabe der folgenden Übergangsvorschriften in Kraft.
Fußnoten:
Zu Artikel 230: Neugefasst durch G vom 4. 12. 1997 (BGBl I S. 2846).
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Artikel:
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