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JuraForum.deGesetzeEFZG§ 12 EFZG - Unabdingbarkeit 

§ 12 EFZG - Unabdingbarkeit

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall


Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.



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